Infos zur Lehre
Wer kann eine Lehre beginnen?
Alle Personen, die neun Jahre Pflichtschule absolviert haben.
Wie funktioniert die Lehre?
Man spricht b ei der Lehre von einem dualen System. Das heißt, die Ausbildung findet an zwei Lernorten – im Lehrbetrieb und der Berufsschule – statt. Die überwiegende Zeit wird im Betrieb gelernt, dort steht das Prinzip„learning by doing“ im Vordergrund. Im Betrieb wird das notwendigepraktische Know-how für den Beruf Bauproduktefachberater/in erworben. Eine gut ausgebildete Fachkraft muss auch über theoretisches Hintergrundwissen und eine solide Allgemeinbildung verfügen, das wird in der in der Berufsschule erlernt.
Wie läuft die Ausbildung im Betrieb konkret ab?
Die betriebliche Ausbildung ist durch die Ausbildungsordnung gesetzlich geregelt. Diese gilt in ganz Österreich und ist für die Ausbildung in den Lehrbetrieben verbindlich. Die Ausbildungsordnung enthält das Berufsbild –eine Art „Lehrplan“ für den Lehrbetrieb. In ihm ist festgehalten, was der Lehrling während der Lehrzeit in welchem Lehrjahr an Kenntnissen und Know-how erwerben soll.
Für die Ausbildung sind der Lehrberechtigte und der Ausbilder verantwortlich. Vereinfacht gesagt ist der Chef des Lehrbetriebes der Lehrberechtigte. In kleinen Unternehmen ist der Lehrberechtigte oft gleichzeitig der Ausbilder. Er kann, wie das in größeren Unternehmen oft der Fall ist, aber auch eine andere Person mit der Ausbildung betrauen. Dann ist diese Person der Ausbilder. Der Ausbilder ist nicht nur fachlich kompetent, sondern – ebenso wie ein Lehrer – auch pädagogisch geschult. Im Wesentlichen trägt der Ausbilder die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausbildung. Dabei muss er den Inhalt und Zeitablauf der Ausbildung planen, die Lehrlinge fachlich unterweisen, die Ausbildung überwachen und Kontakt mit den Eltern und der Berufsschule halten.Was wird in der Berufsschule gelernt?
In der Berufsschule erwerben die Lehrlinge den notwendigen theoretischen Hintergrund für den Beruf Bauproduktefachberater/in und erweitern ihre Allgemeinbildung. Auch zusätzliche fachpraktische Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt. Der Besuch der Berufsschule ist verpflichtend. Der Berufsschulunterricht ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt und findet entweder ein- bis zweimal in der Woche oder über mehrere Wochen geblockt statt. Im letzten Fall sind viele Lehrlinge für die Zeit des Berufsschulbesuches in einem Internat untergebracht.
Einblick in den Berufsschulalltag
Was ist ein Lehrvertrag?
Sobald eine Lehrstelle gefunden wurde, schließt der Lehrling mit dem Lehrberechtigten (zB dem Chef des Lehrbetriebes) einen schriftlichen Lehrvertrag ab. Der Inhalt des Lehrvertrages ist gesetzlich genau geregelt. Der Lehrvertrag ist die Basis für die Ausbildung. Wenn der Jugendliche noch nicht volljährig ist, muss auch der gesetzlicher Vertreter den Lehrvertrag unterschreiben. Dem Lehrvertrag muss das Schulzeugnis der letzten Klasse beilegt werden.
Erhalten die Lehrlinge bereits während der Ausbildung Geld?
Obwohl beim Lehrverhältnis der Ausbildungszweck im Vordergrund steht, handelt es sich dennoch um ein Arbeitsverhältnis. Die Lehrlinge erhalten daher für ihre Leistung im Betrieb eine Lehrlingsentschädigung. Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ist meistens im Kollektivvertrag geregelt. Die Lehrlinge erhalten auch während dem Besuch der Berufsschule die Lehrlingsentschädigung. Lehrlinge sind als Arbeitnehmer des Lehrbetriebes arbeits- und sozialrechtlich geschützt (zB unfall-, kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert).
Habe die Lehrlinge Anspruch auf Urlaub?
Wie jeder andere Arbeitnehmer haben auch Lehrlinge Anspruch auf Urlaub. Im Regelfall beträgt dieser 25 Tage pro Jahr.
Wie lange ist die Arbeitszeit?
Die gesetzlich zulässige Tagesarbeitszeit beträgt acht Stunden, die Wochenarbeitszeit höchstens 40 Stunden. Werden im Betrieb zB generell nur 38,5 Stunden pro Woche gearbeitet, so ist auch die Arbeitszeit des Lehrlings nicht länger. Überstunden dürfen erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres geleistet werden.
Wie wird die Lehre abgeschlossen?
Die Lehre wird mit der Lehrabschlussprüfung abgeschlossen. Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung. Hat der Lehrling die Berufsschule ohne „Nicht genügend“ abgeschlossen, entfällt die theoretische Prüfung. Bei der Lehrabschlussprüfung wird festgestellt, ob der Lehrling das notwendige Know-how erworben hat, um den Beruf Bauproduktefachberater/in ausüben zu können. Die Prüfung wird vor Experten des Berufes abgelegt.
Was ist die Lehrlingsstelle?
Die Lehrlingsstelle ist die erste Anlaufstelle bei Fragen rund um die Lehrlingsausbildung. In jedem Bundesland gibt es eine Lehrlingsstelle. Bei der Lehrlingsstelle wird der Lehrvertrag protokolliert und die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung angenommen.