Wie endet die Lehre und was passiert danach?
Wie und wann endet die Lehre?
Das Lehrverhältnis endet im Normalfall mit dem im Lehrvertrag vereinbarten letzten Lehrtag. Der Lehrling hat am Ende der Lehrzeit die Möglichkeit, die Lehrabschlussprüfung abzulegen. Wird die Lehrabschlussprüfung vor dem im Lehrvertrag vereinbarten Ende der Lehrzeit abgelegt und bestanden, so endet die Lehrzeit bereits mit Ablauf der Woche, in der die Prüfung absolviert wurde.
Welche Pflichten habe ich im Rahmen der Lehrabschlussprüfung?
Sie als Lehrberechtigter müssen dem Lehrling für die Zeit, die er zur Ablegung der Prüfung benötigt freigeben (unter Fortzahlung der Bezüge). Tritt Ihr Lehrling während der Lehrzeit oder der Zeit der Weiterverwendung erstmals zur Lehrabschlussprüfung an, so müssen Sie ihm die Kosten der Prüfungstaxe (EUR 86,- Stand: Juni2008) bezahlen.
Wie lange muss ich den ausgelernten Lehrling im Unternehmen behalten?
Nach Beendigung der Lehrzeit müssen Sie den ausgelernten Lehrling noch drei Monate als Bauproduktefachberater/in in Ihrem Unternehmen weiter beschäftigen. Diese Zeit wird als Weiterverwendungszeit oder Behaltezeit bezeichnet.