Was muss ich tun, wenn ich den richtigen Lehrling gefunden habe?
Muss ich mit dem Lehrling einen Vertrag abschließen?
Sie müssen mit dem Lehrling einen schriftlichen Lehrvertrag abschließen. Ist Ihr Lehrling noch minderjährig, muss der Lehrvertrag auch vom gesetzlichen Vertreter des Lehrlings unterschrieben werden. Den Lehrvertrag bekommen Sie von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Sie finden ihn auch online auf deren Website.
Welche Fristen muss ich einhalten?
Folgende Fristen sind ab dem ersten Lehrtag zu beachten:
binnen 1 Woche |
Meldung an die Gebietskrankenkasse |
binnen 2 Wochen |
Meldung an die zuständige Berufsschule (welche Berufsschule für den Lehrling zuständig ist erfahren Sie bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes) |
binnen 3 Wochen |
Lehrvertrag an die zuständige Lehrlingsstelle senden |
Gibt es eine Probezeit?
Die ersten drei Monate der Lehrzeit gelten als Probezeit. Während dieser Zeit können sowohl Sie als auch Ihr Lehrling das Lehrverhältnis ohne Angabe von Gründen lösen. Die Auflösung des Lehrverhältnisses muss in schriftlicher Form erfolgen.